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Impfen in der Apotheke: was in Deutschland gilt

Welche Impfungen die Apotheke geben darf, ab welchem Alter, was die Kasse zahlt und wie ein Termin abläuft.

Stand: 24.09.2026

Erwachsene können sich in einer Apotheke impfen lassen, ohne Arzttermin und ohne Überweisung. Seit dem 2. Juli 2026 ist das nicht mehr auf Grippe und Corona beschränkt.

Was sich geändert hat

Vorher durften Apotheken in Deutschland nur gegen Grippe und Corona impfen. Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz dürfen geschulte Apothekerinnen und Apotheker Erwachsene mit allen Totimpfstoffen impfen, also mit allen Impfstoffen außer Lebendimpfstoffen. Die Regel steht in § 20c des Infektionsschutzgesetzes.

Erlaubt heißt noch nicht überall verfügbar. Wer impft, muss dafür ärztlich geschult sein. Für Grippe und Corona gibt es diese Fortbildung seit Jahren. Für die neu hinzugekommenen Impfungen erarbeiten Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer sie gerade erst. Was eine Apotheke heute wirklich anbietet, steht deshalb in den Suchergebnissen.

Was gleich geblieben ist: Keine Apotheke muss impfen. Es ist eine freiwillige Leistung, und jede entscheidet selbst, welche Impfungen sie anbietet.

Welche Impfungen möglich sind

Möglich sind alle Totimpfstoffe. Zu zehn davon gibt es hier eine eigene Seite, die sagt, wem die Impfung empfohlen wird und welche Apotheken sie anbieten.

Ab welchem Alter

Ab 18 Jahren, ohne Ausnahme, auch nicht für Corona.

Das ist weder eine Entscheidung der einzelnen Apotheke noch unsere: Die Altersgrenze steht im Gesetz. Wer jünger ist, wird in einer Arztpraxis geimpft, bei Kindern und Jugendlichen in der Regel in der kinder- und jugendärztlichen Praxis.

Was es kostet

Für Impfungen, die Ihnen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission von 2026 zustehen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Sie zahlen dann nichts, auch keine Zuzahlung. Wer wofür einen Anspruch hat, steht in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Auf der Seite zur jeweiligen Impfung steht es im Klartext.

Wie ein Termin abläuft

Rechnen Sie mit einer knappen halben Stunde. Der Ablauf ist überall derselbe:

  1. Aufklärungsgespräch. Die Apothekerin fragt nach Vorerkrankungen, Allergien und Medikamenten und erklärt, worum es bei der Impfung geht.
  2. Einwilligung. Sie bestätigen schriftlich, dass Sie aufgeklärt wurden und einverstanden sind.
  3. Die Impfung selbst. In der Regel in den Oberarm, in wenigen Sekunden vorbei.
  4. Nachbeobachtung und Eintrag. Sie bleiben noch kurz in der Apotheke. Danach wird die Impfung in Ihren Impfpass eingetragen.

Bringen Sie Impfpass und Versichertenkarte mit.

Was die Apotheke nicht macht

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Bis zum Sommer 2026 war die Corona-Impfung ab 12 möglich. Das ist sie nicht mehr.
  • Lebendimpfstoffe, darunter Masern, Mumps, Röteln, Affenpocken und Windpocken. Diese werden in der Arztpraxis verimpft.
  • Gelbfieber. Diese Impfung dürfen nur zugelassene Gelbfieber-Impfstellen geben.

Wenn Sie schwanger sind, eine chronische Erkrankung haben oder Medikamente nehmen, die das Immunsystem beeinflussen: Sprechen Sie vorher mit Ihrer Apotheke oder Ihrer Arztpraxis. Was in Ihrem Fall richtig ist, lässt sich dort klären.

Eine Apotheke in Ihrer Nähe finden

Adresse oder PLZ eingeben, Apotheken mit hinterlegtem Impfangebot in der Nähe finden und nach Impfung filtern.

Quellen

Diese Seite gibt allgemeine Informationen wieder und nennt ihre Quellen. Sie ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Was in Ihrem Fall richtig ist, klären Sie in Ihrer Apotheke oder Ihrer Arztpraxis.