Impfen in der Apotheke: was in Berlin gilt
Welche Impfungen die Apotheke geben darf, ab welchem Alter, was die Kasse zahlt und wie ein Termin abläuft.
Stand: 19.08.2026Nächste Prüfung: 19.08.2027
Erwachsene können sich in vielen Apotheken impfen lassen — ohne Arzttermin und ohne Überweisung. Seit dem 2. Juli 2026 ist das nicht mehr auf Grippe und Corona beschränkt.
Was sich geändert hat
Vorher durften Apotheken in Deutschland nur gegen Grippe und Corona impfen. Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz dürfen geschulte Apothekerinnen und Apotheker Erwachsene mit allen Totimpfstoffen impfen — also mit Impfstoffen, die keine vermehrungsfähigen Erreger enthalten. Die Regel steht in § 20c des Infektionsschutzgesetzes.
Erlaubt heißt noch nicht überall verfügbar. Wer impft, muss dafür ärztlich geschult sein. Für Grippe und Corona gibt es diese Fortbildung seit Jahren; für die neu hinzugekommenen Impfungen erarbeiten Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer sie gerade erst. Was eine Apotheke heute wirklich anbietet, steht deshalb in den Suchergebnissen — und nur dort.
Was gleich geblieben ist: Keine Apotheke muss impfen. Es ist eine freiwillige Leistung, jede entscheidet für sich, und viele bieten nur einen Teil der möglichen Impfungen an. Deshalb steht auf jeder Apothekenseite hier, was diese Apotheke tatsächlich anbietet.
Welche Impfungen möglich sind
Zehn Impfungen kommen in einer Apotheke infrage. Auf jeder verlinkten Seite steht, wem sie empfohlen wird und welche Berliner Apotheken sie anbieten.
- FSME
- Grippe
- Corona
- Tetanus / Diphtherie / Pertussis / Poliomyelitis
- Hepatitis A / Hepatitis B
- Pneumokokken
- RSV
- Herpes Zoster
- Meningokokken B
- Meningokokken ACWY
Ab welchem Alter
Ab 18 Jahren — ohne Ausnahme, auch nicht für Corona.
Das ist weder eine Entscheidung der einzelnen Apotheke noch unsere: Die Altersgrenze steht im Gesetz. Wer jünger ist, wird in einer Arztpraxis geimpft — bei Kindern und Jugendlichen in der Regel in der kinder- und jugendärztlichen Praxis.
Was es kostet
Für Impfungen, die Ihnen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zustehen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Sie zahlen dann nichts, auch keine Zuzahlung. Wer wofür einen Anspruch hat, steht in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses — auf der Seite zur jeweiligen Impfung steht es im Klartext.
Anders ist es bei Impfungen aus einem privaten Anlass, etwa vor einer Reise. Die zahlen Sie in der Regel selbst; manche Kassen erstatten sie freiwillig. Was eine Impfung dann kostet, legt jede Apotheke selbst fest — fragen Sie dort nach, bevor Sie einen Termin buchen. Preise stehen deshalb auf keiner Seite von uns.
Wie ein Termin abläuft
Rechnen Sie mit einer knappen halben Stunde. Der Ablauf ist überall derselbe:
- Aufklärungsgespräch. Die Apothekerin fragt nach Vorerkrankungen, Allergien und Medikamenten und erklärt, worum es bei der Impfung geht.
- Einwilligung. Sie bestätigen schriftlich, dass Sie aufgeklärt wurden und einverstanden sind.
- Die Impfung selbst. In den Oberarm, in wenigen Sekunden vorbei.
- Nachbeobachtung und Eintrag. Sie bleiben noch kurz in der Apotheke. Danach wird die Impfung in Ihren Impfpass eingetragen.
Bringen Sie Impfpass, Ausweis und Versichertenkarte mit. Ohne Impfpass geht es auch — Sie bekommen dann eine Bescheinigung zum Einkleben.
Was die Apotheke nicht macht
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Bis zum Sommer 2026 war die Corona-Impfung ab 12 möglich; das ist sie nicht mehr.
- Lebendimpfstoffe — darunter Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Die gehören in die Arztpraxis.
- Gelbfieber. Diese Impfung dürfen nur zugelassene Gelbfieber-Impfstellen geben.
Wenn Sie schwanger sind, eine chronische Erkrankung haben oder Medikamente nehmen, die das Immunsystem beeinflussen: Sprechen Sie vorher mit Ihrer Apotheke oder Ihrer Arztpraxis. Was in Ihrem Fall richtig ist, lässt sich nur dort klären, nicht auf einer Webseite.
Eine Apotheke in Berlin finden
Adresse oder Postleitzahl eingeben. Die Ergebnisse sind nach Entfernung sortiert und nach Impfung filterbar.
Quellen
- § 20c IfSG — Schutzimpfungen durch Apotheker — Bundesministerium der Justiz, Stand Fassung seit 02.07.2026
- ApoVWG in Kraft: Was schon jetzt gilt — und was erst später kommt — ABDA, Stand Juli 2026
- Schutzimpfungs-Richtlinie — Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand 11.07.2025
Diese Seite gibt allgemeine Informationen wieder und nennt ihre Quellen. Sie ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Was in Ihrem Fall richtig ist, klären Sie in Ihrer Apotheke oder Ihrer Arztpraxis.