Corona-Impfung in der Apotheke
Wem die Ständige Impfkommission die Corona-Impfung seit Juli 2026 empfiehlt, wann die Saison beginnt, was die Kasse zahlt und welche Apotheken sie anbieten.
Stand: 21.08.2026
Gegen Corona impfen Apotheken schon länger. Vor der Erweiterung vom 2. Juli 2026 durften sie gegen zwei Krankheiten impfen: gegen Grippe und gegen Corona. Für diese beiden braucht eine geschulte Apothekerin nach § 20c des Infektionsschutzgesetzes keine zusätzliche Schulung. Sie selbst benötigen weder einen Arzttermin noch eine Überweisung. Geimpft wird ab 18 Jahren, ohne Ausnahme.
Wem die Corona-Impfung empfohlen wird
Seit dem 9. Juli 2026 gilt die jährliche Impfung als Standardimpfung ab 75 Jahren, also als Empfehlung an alle in dieser Altersgruppe. Geändert hat das die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut. Daneben empfiehlt sie die Impfung diesen Gruppen:
- Menschen mit einer Grunderkrankung, die das Risiko für einen schweren Verlauf erhöht
- Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen
- Menschen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben
- Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, wenn eine Grunderkrankung oder eine Schwangerschaftskomplikation dazukommt
- Angehörige und enge Kontaktpersonen von Menschen, bei denen die Impfung keine schützende Immunantwort erwarten lässt
- Pflegepersonal mit direktem Kontakt zu Bewohnenden
- Medizinisches Personal mit erhöhtem Infektionsrisiko im Beruf oder mit Kontakt zu Risikopatientinnen und Risikopatienten
Als Grunderkrankung zählt die Empfehlung chronische Erkrankungen der Atemwege, des Herzens und Kreislaufs, der Leber und der Nieren auf. Auch Diabetes, Adipositas ab einem BMI von 30, Erkrankungen des Nervensystems, eine Immunschwäche, Krebserkrankungen und Langzeitfolgen einer Corona-Erkrankung stehen dort.
Was sich im Juli 2026 geändert hat
Die Empfehlung, eine Basisimmunität aufzubauen, ist entfallen. Gemeint waren damit mindestens drei Kontakte mit dem Virus, durch Impfung oder durch eine Infektion. Die Kommission begründet den Wegfall damit, dass ein Großteil der erwachsenen Bevölkerung diese Immunität durch Impfungen und durchgemachte Infektionen längst hat. Für gesunde Schwangere gilt dasselbe.
Gehören Sie zu keiner der genannten Gruppen, empfiehlt die Kommission Ihnen die Impfung derzeit nicht. Impfen lassen können Sie sich trotzdem. Ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären Sie in der Apotheke oder in Ihrer Arztpraxis.
Wann die Saison beginnt
Im Spätsommer oder Frühherbst. Die Kommission stützt das auf die drei Saisons seit 2023/24, in denen die Welle jeweils zu dieser Zeit begann. Empfohlen ist eine Impfung pro Saison, bevorzugt zu deren Beginn. Wer sie dann verpasst, holt sie im Lauf der Saison nach. Auf den Zeitpunkt kommt es an, weil der Schutz aus der Impfung laut dieser Empfehlung rasch nachlässt. Für jede Saison wird der Impfstoff an die Variante angepasst, die die Weltgesundheitsorganisation oder die europäische Arzneimittelbehörde dafür benennt.
Was die Kasse zahlt
Für die Gruppen, denen die Impfung empfohlen wird, ist sie eine Kassenleistung ohne Zuzahlung. Wer genau einen Anspruch hat, legt der Gemeinsame Bundesausschuss in der Schutzimpfungs-Richtlinie fest, auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Entscheidet der Ausschuss nicht binnen zwei Monaten über eine neue Empfehlung, müssen die Kassen die Impfung bis dahin trotzdem erstatten.
Sonst zahlen Sie in der Regel selbst, manche Kassen übernehmen die Impfung aber freiwillig. Den Preis legt jede Apotheke selbst fest. Fragen Sie dort nach, bevor Sie einen Termin buchen.
Häufige Fragen
Kann ich mich am selben Termin auch gegen Grippe impfen lassen?
Ja, wenn für beide Impfungen eine Empfehlung vorliegt. Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission vom 9. Juli 2026 nennt die Grippeimpfung ausdrücklich als eine, die am selben Termin möglich ist. Sie weist zugleich darauf hin, dass die Saison bei Grippe und Corona unterschiedlich verläuft. Ob die Apotheke beides an einem Tag macht, klärt sie mit Ihnen im Aufklärungsgespräch.
Ich war noch nie gegen Corona geimpft. Fange ich mit mehreren Impfungen an?
Nein. Nach der Empfehlung vom 9. Juli 2026 ist für Erwachsene unabhängig vom bisherigen Impfstatus eine einmalige Impfung vorgesehen. Eine mehrteilige Grundimmunisierung empfiehlt die Ständige Impfkommission für Erwachsene nicht mehr. Was in Ihrem Fall gilt, klärt die Apotheke im Aufklärungsgespräch.
Ich hatte vor Kurzem Corona. Was heißt das für die Impfung?
Nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission sollen zwischen einer nachgewiesenen Infektion und der nächsten Impfung möglichst sechs Monate liegen. Für den Abstand zur letzten Impfung gilt dasselbe. Ob Sie den Termin verschieben, entscheidet die Apotheke im Aufklärungsgespräch mit Ihnen.
Ich nehme Medikamente, die das Immunsystem unterdrücken.
Sprechen Sie das vor dem Termin an. Die Ständige Impfkommission zählt eine so erworbene Immunschwäche zu den Grunderkrankungen mit erhöhtem Risiko und empfiehlt die jährliche Impfung. Schränkt sie die Immunantwort erheblich ein, können nach dieser Empfehlung zusätzliche Impfungen in kürzerem Abstand nötig sein. Das ist ein Fall für die Arztpraxis.
Kassenleistung unter Bedingungen: Die Krankenkasse zahlt bei bestimmtem Alter oder bestimmter Indikation, sonst zahlen Sie selbst. Ihre Apotheke sagt Ihnen, was für Sie gilt.
Stand der Angabe: 21.08.2026
Apotheken, die gegen Corona impfen
5 Apotheken haben diese Impfung angegeben.
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Quellen
- Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung, Epidemiologisches Bulletin 28/2026, Robert Koch-Institut, Stand 09.07.2026, geändert am 24.07.2026
- STIKO-Empfehlungen 2026, Epidemiologisches Bulletin 4/2026, Robert Koch-Institut, Stand 22.01.2026
- Schutzimpfungs-Richtlinie, Anlage 1, Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand 28.04.2026
- § 20c IfSG — Schutzimpfungen durch Apotheker, Bundesministerium der Justiz, Stand Fassung seit 02.07.2026
Diese Seite gibt allgemeine Informationen wieder und nennt ihre Quellen. Sie ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Was in Ihrem Fall richtig ist, klären Sie in Ihrer Apotheke oder Ihrer Arztpraxis.