Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Polio: Impfung in Apotheken
Wem die Auffrischimpfung empfohlen wird, wofür die Buchstaben im Impfpass stehen, wann Polio dazukommt und welche Apotheken sie anbieten.
Stand: 21.08.2026
Seit dem 2. Juli 2026 dürfen geschulte Apothekerinnen und Apotheker Erwachsene gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Polio impfen. Die Regel steht in § 20c des Infektionsschutzgesetzes. Vorher war in der Apotheke nur Grippe und Corona möglich. Geimpft wird ab 18 Jahren, ohne Arzttermin und ohne Überweisung. Erlaubt ist dabei nicht dasselbe wie verfügbar: Welche Apotheke die Impfung heute anbietet, steht unten in der Liste.
Warum vier Krankheiten in einer Impfung stecken
Gegen Keuchhusten (Pertussis) gibt es keinen einzelnen Impfstoff mehr. Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut hält in ihrer Empfehlung von 2026 fest, dass dafür eine Kombinationsimpfung nötig ist. Deren Kürzel steht im Impfpass, und jeder Buchstabe ist ein Bestandteil:
- T für Tetanus, den Wundstarrkrampf
- d für Diphtherie
- ap für Keuchhusten
- IPV für Polio, in der Empfehlung Poliomyelitis
Die kleinen Buchstaben stehen für einen verringerten Gehalt, den die Empfehlung für Erwachsene vorsieht. Fehlt der Polio-Anteil, heißt dieselbe Kombination Tdap, ohne den Keuchhusten-Anteil Td. Alle vier Bestandteile sind Totimpfstoffe: Sie enthalten keine vermehrungsfähigen Erreger, und nur solche darf eine Apotheke geben.
Wem sie empfohlen wird
Erwachsenen, deren Auffrischimpfung fällig ist. Die STIKO-Empfehlung von 2026 nennt für Tetanus und Diphtherie einen Abstand von zehn Jahren zur letzten Impfung. Nach der Empfehlung enthält die nächste fällige dieser Impfungen bei allen Erwachsenen einmalig den Keuchhusten-Anteil.
Darüber hinaus nennt die Empfehlung drei Gruppen, für die sie Keuchhusten regelmäßig vorsieht:
- Schwangere, in jeder Schwangerschaft ab der 28. Schwangerschaftswoche und bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt früher
- enge Haushaltskontaktpersonen und Betreuende eines Neugeborenen, alle zehn Jahre und möglichst vier Wochen vor dem errechneten Termin
- Personal im Gesundheitsdienst und in Gemeinschaftseinrichtungen, alle zehn Jahre
Polio folgt einer eigenen Regel. Wer eine vollständige Grundimmunisierung und eine einmalige Auffrischimpfung hat, gilt nach der Empfehlung als vollständig geimpft. Eine weitere routinemäßige Auffrischimpfung ist für Erwachsene in Deutschland nicht vorgesehen.
Wann Polio doch dazukommt
Den Polio-Anteil sieht die Empfehlung vor einer Reise in eine Region mit Infektionsrisiko vor. Nach der STIKO-Empfehlung von 2026 sind Wildpolioviren vom Typ 2 und 3 weltweit ausgerottet. Geblieben sind der Typ 1 und mutierte Impfviren. Afghanistan und Pakistan nennt die Empfehlung eigens: Für einen Aufenthalt bis zu vier Wochen sieht sie dort eine Auffrischimpfung vor, wenn die letzte über zehn Jahre zurückliegt.
Beruflich nennt sie medizinisches Personal mit engem Kontakt zu Erkrankten, Laborpersonal und Personal in Gemeinschaftsunterkünften. Solange dort ein Risiko besteht, sieht sie einen Abstand von zehn Jahren vor.
Bei einer privaten Reise zahlt die Krankenkasse nicht in jedem Fall. Nach § 20i des Fünften Sozialgesetzbuchs gilt der Anspruch bei einem Auslandsaufenthalt nur unter Bedingungen, etwa bei einer beruflichen Reise. Wer wofür einen Anspruch hat, steht in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Ob die Kasse in Ihrem Fall zahlt, klärt die Apotheke vor dem Termin.
Häufige Fragen
Ich habe als Kind eine Schluckimpfung gegen Polio bekommen. Zählt die?
Ja. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts wird eine begonnene Grundimmunisierung nicht neu angefangen, sondern mit dem heutigen, gespritzten Impfstoff vervollständigt. Wie viele der alten Impfungen dabei anrechenbar sind, hängt vom damals verwendeten Impfstoff ab. Die Schluckimpfung selbst empfiehlt die Ständige Impfkommission seit 1998 nicht mehr, weil sie lebende Viren enthielt. Was in Ihrem Impfpass steht, sieht die Apotheke am Termin nach.
Meine letzte Auffrischimpfung ist zwanzig Jahre her. Muss ich von vorn anfangen?
Nein. Die Ständige Impfkommission hält in ihrer Empfehlung von 2026 fest, dass es keine zu großen Impfabstände gibt und jede Impfung zählt. Eine unterbrochene Grundimmunisierung gegen Tetanus, Diphtherie oder Polio wird mit den fehlenden Dosen vervollständigt. Ohne Impfnachweis sieht die Empfehlung dagegen eine eigene Impfserie vor. Welche Unterlagen weiterhelfen, klären Sie in der Apotheke.
Ich habe mich verletzt. Kann ich dafür in die Apotheke?
Nein, eine frische Wunde gehört in eine Arztpraxis oder in die Notaufnahme. Für den Verletzungsfall nennt die Ständige Impfkommission ein eigenes Vorgehen: Neben der Impfung kann ein Antikörperpräparat nötig sein. Die Apotheke impft nach Termin, nicht in der Wundversorgung.
Kann ich mich am selben Tag noch gegen etwas anderes impfen lassen?
Ja. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts sind bei Totimpfstoffen keine Mindestabstände zu anderen Impfungen nötig, auch nicht zu Lebendimpfstoffen. Vollständig abgeklungen sein sollten die Impfreaktionen einer vorherigen Impfung. Ob an einem Termin mehr als eine Impfung möglich ist, entscheidet die Apotheke vor Ort.
Kassenleistung: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten.
Stand der Angabe: 21.08.2026
Apotheken, die gegen Tetanus / Diphtherie / Pertussis / Poliomyelitis impfen
Bisher hat uns keine gelistete Apotheke diese Impfung gemeldet. Das heißt nicht, dass sie niemand anbietet. Fragen Sie in Ihrer Apotheke nach.
Eine Apotheke in Ihrer Nähe finden
Adresse oder PLZ eingeben, Apotheken mit hinterlegtem Impfangebot in der Nähe finden und nach Impfung filtern.
Quellen
- STIKO-Empfehlungen 2026, Epidemiologisches Bulletin 4/2026, Robert Koch-Institut, Stand 22.01.2026
- Schutzimpfung gegen Poliomyelitis: Häufig gestellte Fragen und Antworten, Robert Koch-Institut, Stand 26.08.2026
- Schutzimpfungs-Richtlinie, Anlage 1, Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand 28.04.2026
- § 20c IfSG — Schutzimpfungen durch Apotheker, Bundesministerium der Justiz, Stand Fassung seit 02.07.2026
- § 20i SGB V — Schutzimpfungen, Bundesministerium der Justiz, Stand Abgerufen am 21.08.2026
Diese Seite gibt allgemeine Informationen wieder und nennt ihre Quellen. Sie ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Was in Ihrem Fall richtig ist, klären Sie in Ihrer Apotheke oder Ihrer Arztpraxis.