Impfung gegen Hepatitis A und Hepatitis B in der Apotheke
Wem die Ständige Impfkommission die Impfung gegen Hepatitis A empfiehlt, wem die gegen Hepatitis B, was vor einer Reise gilt und wer bezahlt.
Stand: 21.08.2026
Seit dem 2. Juli 2026 dürfen geschulte Apothekerinnen und Apotheker Erwachsene gegen Hepatitis A und gegen Hepatitis B impfen. Die Regel steht in § 20c des Infektionsschutzgesetzes und erlaubt alle Impfstoffe, die keine Lebendimpfstoffe sind. Das Paul-Ehrlich-Institut führt die in Deutschland zugelassenen Impfstoffe gegen Hepatitis A und gegen Hepatitis B als inaktiviert. Sie enthalten keine vermehrungsfähigen Erreger. Möglich ist die Impfung ab 18 Jahren.
Erlaubt heißt noch nicht überall verfügbar. Wer impft, muss dafür ärztlich geschult sein, und für die neu hinzugekommenen Impfungen erarbeiten Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer die Fortbildung gerade erst. Welche Apotheken die beiden Impfungen anbieten, steht weiter unten auf dieser Seite.
Wem die Impfung gegen Hepatitis A empfohlen wird
Erwachsenen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko, nicht allen. Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut führt sie in ihrer Empfehlung von 2026 als Indikationsimpfung und nennt dafür diese Gruppen:
- Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko bei sexuellen Kontakten
- Menschen, denen häufig Blutbestandteile übertragen werden, etwa bei Hämophilie, und Menschen, die Drogen spritzen
- Menschen mit einer Erkrankung der Leber oder mit Leberbeteiligung
- Bewohnerinnen und Bewohner psychiatrischer Einrichtungen und vergleichbarer Fürsorgeeinrichtungen für Menschen mit einer Verhaltensstörung oder einer Zerebralschädigung
Dazu kommt der Beruf. Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Hepatitis A auch dann, wenn das Ansteckungsrisiko bei der Arbeit erhöht ist: im Gesundheitsdienst samt Rettungsdienst, Küche, Labor, Technik und Reinigung. Ebenso zählen Arbeiten mit Abwasserkontakt dazu, etwa in Kanalisation und Klärwerk. Hinzu kommen Tätigkeiten in Kindertagesstätten, Kinderheimen, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unterkünften für Asylsuchende. Ausbildung, Praktikum, Studium und Ehrenamt mit vergleichbarem Risiko zählen mit.
Wem die Impfung gegen Hepatitis B empfohlen wird
Menschen mit hohem Risiko für einen schweren Verlauf und Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko. Die Gruppen decken sich nur teilweise mit denen bei Hepatitis A. Die STIKO-Empfehlung von 2026 unterscheidet vier:
- Menschen, bei denen eine Immunschwäche oder eine Vorerkrankung einen schweren Verlauf der Hepatitis B erwarten lässt, etwa bei HIV, Hepatitis C oder Dialyse
- Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko außerhalb der Arbeit: Kontakt zu Hepatitis-B-Trägern in Familie oder Wohngemeinschaft, Sexualverhalten mit hohem Infektionsrisiko, Drogen spritzen, Untersuchungshaft und Strafhaft
- Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko im Beruf: medizinische Einrichtungen samt Labor und Reinigung, Sanitäts- und Rettungsdienst, betriebliche Ersthilfe, Polizei, dazu Gefängnisse, Unterkünfte für Asylsuchende und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Reisen, nach einer Beurteilung der Gefährdung im Einzelfall
Die STIKO nennt diese Gruppen ausdrücklich als Beispiele und nicht als abschließende Liste. Maßgeblich ist das tatsächliche Ansteckungsrisiko. Nach einer erfolgreichen Impfung gegen Hepatitis B sind nach derselben Empfehlung im Allgemeinen keine Auffrischimpfungen erforderlich. Ausnahmen nennt sie für Menschen mit einer Immunschwäche und für Menschen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko.
Was vor einer Reise gilt
Bei Hepatitis A hängt die Empfehlung am Reiseziel, bei Hepatitis B am Risiko unterwegs. STIKO und die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit geben ihre Reiseimpfempfehlungen gemeinsam heraus. Die Fassung vom 2. Juli 2026 enthält Karten und Ländertabellen.
Gegen Hepatitis A empfehlen sie die Impfung für Reisen in Endemiegebiete, also in Gebiete, in denen das Virus verbreitet ist. Gegen Hepatitis B raten sie dazu, wenn Risikofaktoren vorliegen. Als ersten Risikofaktor nennen sie eine Reisedauer über vier Wochen, auch über mehrere Reisen zusammengerechnet. Genannt sind außerdem ungeschützte sexuelle Kontakte mit Fremden, medizinische oder kosmetische Eingriffe im Reiseland sowie Tattoos, Piercings und Tätigkeiten mit hohem Verletzungsrisiko.
Auch der Zeitpunkt unterscheidet die beiden. Schützende Antikörper gegen Hepatitis A entstehen laut STIKO und DTG bei den meisten Geimpften zwölf bis fünfzehn Tage nach der ersten Impfstoffdosis. Wegen der langen Inkubationszeit ist die Impfung gegen Hepatitis A deshalb auch kurz vor der Abreise noch sinnvoll. Für den Kombinationsimpfstoff gegen beide gilt das nicht: Er enthält halb so viel Hepatitis-A-Antigen wie ein Einzelimpfstoff. Ein Schutz gegen Hepatitis A besteht damit erst nach der zweiten Impfstoffdosis.
Wer sie bezahlt
Bei einer empfohlenen Impfung die Krankenkasse, bei einer Urlaubsreise in der Regel Sie selbst. Für wen ein Anspruch besteht, steht in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Bei einer Reise zieht das Gesetz die Grenze. § 20i des Fünften Sozialgesetzbuchs gibt einen Anspruch auf eine reisebedingte Impfung, wenn der Auslandsaufenthalt beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt ist. Viele Kassen erstatten Reiseimpfungen darüber hinaus freiwillig als Satzungsleistung. STIKO und DTG raten Reisenden, das vorher bei der eigenen Kasse zu klären. Ist die Auslandsreise beruflich bedingt, ist die Impfung über den Arbeitgeber erstattungsfähig.
Was sie sonst kostet, legt jede Apotheke selbst fest. Fragen Sie dort nach, bevor Sie einen Termin buchen.
Häufige Fragen
Warum unterscheiden sich die Empfehlungen für Hepatitis A und Hepatitis B?
Weil die beiden Viren verschieden übertragen werden. Hepatitis A wird nach den Reiseimpfempfehlungen von STIKO und DTG vorrangig fäkal-oral übertragen, also über verunreinigtes Wasser und über Lebensmittel. Deshalb hängt die Reiseempfehlung dort am Zielgebiet. Hepatitis B wird über Blut und über sexuelle Kontakte übertragen, etwa bei medizinischen oder kosmetischen Eingriffen unter unzureichender Hygiene. Deshalb zählt dort das Risiko im Einzelfall und nicht das Reiseland.
Gibt es die beiden Impfungen zusammen?
Ja. Neben den Einzelimpfstoffen führt die STIKO-Empfehlung von 2026 einen Kombinationsimpfstoff gegen Hepatitis A und Hepatitis B. Welcher davon infrage kommt, klärt die Apotheke im Aufklärungsgespräch.
Wird vor der Impfung Blut abgenommen?
Bei Hepatitis B ist eine Untersuchung vor der Impfung nach der STIKO-Empfehlung von 2026 nicht routinemäßig nötig. Bei Hepatitis A kann sie sinnvoll sein, etwa bei vor 1950 Geborenen oder bei Menschen, die länger in Endemiegebieten gelebt haben. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, klären Sie in der Apotheke oder in Ihrer Arztpraxis.
Ich hatte schon einmal Hepatitis A. Brauche ich die Impfung noch?
Nach einer durchgemachten Hepatitis-A-Infektion besteht laut STIKO und DTG eine lebenslange Immunität, und ein serologischer Nachweis dafür gehört in den Impfausweis. Für Hepatitis B gilt das nicht: Eine Impfung von bereits Infizierten ist nach der STIKO-Empfehlung von 2026 gefahrlos, aber wirkungslos.
Kassenleistung unter Bedingungen: Die Krankenkasse zahlt bei bestimmtem Alter oder bestimmter Indikation, sonst zahlen Sie selbst. Ihre Apotheke sagt Ihnen, was für Sie gilt.
Stand der Angabe: 21.08.2026
Apotheken, die gegen Hepatitis A / Hepatitis B impfen
Bisher hat uns keine gelistete Apotheke diese Impfung gemeldet. Das heißt nicht, dass sie niemand anbietet. Fragen Sie in Ihrer Apotheke nach.
Eine Apotheke in Ihrer Nähe finden
Adresse oder PLZ eingeben, Apotheken mit hinterlegtem Impfangebot in der Nähe finden und nach Impfung filtern.
Quellen
- STIKO-Empfehlungen 2026, Epidemiologisches Bulletin 4/2026, Robert Koch-Institut, Stand 22.01.2026
- Empfehlungen der STIKO und der DTG zu Reiseimpfungen, Epidemiologisches Bulletin 27/2026, Robert Koch-Institut, Stand 02.07.2026
- Schutzimpfungs-Richtlinie, Anlage 1, Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand 28.04.2026
- § 20c IfSG — Schutzimpfungen durch Apotheker, Bundesministerium der Justiz, Stand Fassung seit 02.07.2026
- § 20i SGB V — Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Bundesministerium der Justiz, Stand abgerufen am 22.08.2026
- Hepatitis-A-Impfstoffe, Paul-Ehrlich-Institut, Stand 13.08.2026
- Hepatitis-B-Impfstoffe, Paul-Ehrlich-Institut, Stand 13.08.2026
- ApoVWG in Kraft: Was schon jetzt gilt — und was erst später kommt, ABDA, Stand Juli 2026
Diese Seite gibt allgemeine Informationen wieder und nennt ihre Quellen. Sie ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Was in Ihrem Fall richtig ist, klären Sie in Ihrer Apotheke oder Ihrer Arztpraxis.