Impfen als Apothekenleistung: der Stand in Berlin
Was die Erweiterung erlaubt, was sie an Schulung, Raum und Dokumentation verlangt und was sie einbringt.
Stand: 19.08.2026Nächste Prüfung: 19.08.2027
Diese Seite fasst zusammen, was öffentlich dokumentiert ist. Sie ist keine Rechtsberatung — verbindlich sind Ihre Apothekerkammer und die zuständige Aufsichtsbehörde.
Seit dem 2. Juli 2026 dürfen Apotheken Erwachsene nicht mehr nur gegen Grippe und Corona impfen, sondern mit allen Totimpfstoffen. Was das im Betrieb verlangt, was es einbringt und was noch offen ist.
Was sich geändert hat
Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz ist am 1. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt erschienen und am Tag darauf in Kraft getreten. Es erlaubt geschulten Apothekerinnen und Apothekern alle Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen bei Personen ab 18 Jahren (§ 20c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 IfSG). Lebendimpfstoffe bleiben der Arztpraxis vorbehalten, und die frühere Corona-Sonderregel ab 12 ist entfallen.
Zwischen Erlaubnis und Umsetzung steht noch die Fortbildung. Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer erarbeiten dafür Musterfortbildungscurricula; § 20c Abs. 3 IfSG setzt dafür den 2. September 2026. Für Grippe und Corona besteht das Curriculum bereits, für die neu hinzugekommenen Impfungen war es im August 2026 noch in Abstimmung.
Die Erweiterung ist eine Erlaubnis, keine Pflicht. Ob eine Apotheke impft, entscheidet sie selbst — und sie kann sich auf einzelne Impfungen beschränken.
Welche Impfungen infrage kommen
Wir bilden zehn ab. Die Auswahl folgt dem, was in einer Apotheke realistisch angeboten wird; jede verlinkte Seite zeigt, wonach Patientinnen und Patienten dazu suchen.
- FSME
- Grippe
- Corona
- Tetanus / Diphtherie / Pertussis / Poliomyelitis
- Hepatitis A / Hepatitis B
- Pneumokokken
- RSV
- Herpes Zoster
- Meningokokken B
- Meningokokken ACWY
Was eine Apotheke dafür braucht
Fünf Themen, jedes mit eigenem Aufwand. Die Einzelheiten stehen in den Fachartikeln; hier der Überblick.
Schulung
§ 20c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG verlangt eine ärztliche Schulung mit bestätigter erfolgreicher Teilnahme. Absatz 2 nennt die Inhalte: Impfdurchführung, Aufklärung, Anamnese, Kenntnis der Kontraindikationen und Notfallmaßnahmen bei Impfreaktionen.
Für Grippe und Corona besteht das Curriculum von Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer bereits — nach ABDA-Angaben 14 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten mit Selbststudium, praktischem Teil und Erste-Hilfe-Nachweis. Für die neu hinzugekommenen Impfungen ist es in Abstimmung; § 20c Abs. 3 IfSG setzt dafür den 2. September 2026.
Wer bereits geschult ist, fängt nicht von vorn an. Wer die bis zum 1. Juli 2026 geltende Schulung absolviert hat, darf Grippe und Corona ohne weitere Schulung impfen; für die übrigen Totimpfstoffe kommt eine Ergänzung dazu.
Räumlichkeiten
Ein geeigneter Raum mit Wartebereich und der nötigen Ausstattung. Die Anforderungen an die Raumeinheit nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 ApBetrO gelten dafür ausdrücklich nicht — der Impfraum muss nicht Teil der Betriebsräume im Sinne dieser Vorschrift sein.
Böden und Flächen müssen feucht zu reinigen und zu desinfizieren sein, und es gehört ein Hygieneplan dazu. Was Ihre Aufsichtsbehörde darüber hinaus verlangt, klären Sie dort — die Länder handhaben das unterschiedlich.
Notfallbereitschaft
Der Raum muss Sofortmaßnahmen bei einer Impfreaktion erlauben, mit entsprechender Ausstattung und einem schriftlichen Notfallplan. Die Notfallarzneimittel gehören in denselben Raum, nicht in die Offizin.
Aufklärung und Dokumentation
Die Impfdokumentation regelt § 22 IfSG: unverzüglich, im Impfausweis oder — wenn er nicht vorliegt — in einer Impfbescheinigung. Hinein gehören Name und Geburtsdatum der geimpften Person sowie Name und Anschrift der für die Impfung verantwortlichen Person, dazu deren Bestätigung.
Der Verdacht auf eine gesundheitliche Schädigung, die über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgeht, ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 IfSG namentlich an das Gesundheitsamt zu melden.
Wer außer der Apothekerin impfen darf
Nach § 20c Abs. 4 IfSG kann die Gabe des Impfstoffs an PTA, Pharmazieingenieurinnen und -ingenieure sowie Auszubildende delegiert werden — unter Aufsicht und mit eigener Schulung. Aufklärung, Anamnese und Dokumentation bleiben bei der Apothekerin. Das ist der Hebel für die Personalplanung, und er wird leicht übersehen.
Was es einbringt
Ein Teil der Vergütung ist noch nicht abschließend geklärt. Wir nennen deshalb keine Zahl. Was in eine ehrliche Rechnung gehört:
- die Vergütung je Impfung — vertraglich geregelt, nicht gesetzlich festgeschrieben
- der Einkaufspreis des Impfstoffs und das Retaxrisiko
- gebundene Personalzeit — Aufklärung, Impfung und Nachbeobachtung zusammen, nicht nur der Einstich
- Verwurf: angebrochene oder abgelaufene Ware bei zu wenig Terminen
- der einmalige Aufwand für Schulung und Ausstattung
Erst wenn diese fünf Posten stehen, lässt sich sagen, ob es sich für Ihre Apotheke lohnt. Eine glatte Zahl von uns wäre beim ersten Gespräch mit der Kammer wertlos.
Der eigentliche Engpass ist die Organisation
Zwischen zwei Kundinnen am Handverkaufstisch lässt sich nicht impfen. Wer es anbietet, braucht feste Zeiten, in denen jemand dafür freigestellt ist — und dann Termine, die diese Zeiten füllen, ohne dass jemand am Telefon sitzt.
Genau das ist die Lücke, an der die meisten Apotheken hängen bleiben: Die Erlaubnis ist da, die Nachfrage ist da, und dazwischen steht ein Terminbuch aus Papier.
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Wir listen Berliner Apotheken mit ihren Impfzeiten und nehmen Buchungen direkt online entgegen.
Aufnahme anfragenQuellen
- § 20c IfSG — Schutzimpfungen durch Apotheker — Bundesministerium der Justiz, Stand Fassung seit 02.07.2026
- § 22 IfSG — Impfdokumentation — Bundesministerium der Justiz, Stand abgerufen 19.08.2026
- Schutzimpfungen in Apotheken — ABDA, Stand abgerufen 19.08.2026
- ApoVWG: Neue Regelungen im Überblick — Apothekerkammer Berlin, Stand Juli 2026
Diese Seite gibt allgemeine Informationen wieder und nennt ihre Quellen. Sie ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Was in Ihrem Fall richtig ist, klären Sie in Ihrer Apotheke oder Ihrer Arztpraxis.